Was Geschäftsführer über Krisenfrüherkennung wissen sollten
Eine Unternehmenskrise beginnt selten an dem Tag, an dem das Konto leer ist.
Meistens gibt es vorher Signale.
Ein wichtiger Kunde bricht weg.
Margen sinken.
Kosten steigen.
Mitarbeiter verlassen das Unternehmen.
Forderungen werden später bezahlt.
Ein Lieferant fällt aus.
Die Abhängigkeit von einzelnen Personen oder IT-Systemen nimmt zu.
Oder mehrere zunächst beherrschbare Risiken treten gleichzeitig auf.
Das Problem:
Viele dieser Entwicklungen wirken für sich genommen zunächst nicht dramatisch.
Erst wenn man sie gemeinsam betrachtet, kann daraus ein Risiko für die wirtschaftliche Stabilität eines Unternehmens entstehen.
Genau hier setzt die Krisenfrüherkennung an.
Mit § 1 des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes – kurz StaRUG – hat der Gesetzgeber die Verantwortung der Geschäftsleitung für die fortlaufende Beobachtung bestandsgefährdender Entwicklungen ausdrücklich geregelt.
Die entscheidende Botschaft ist dabei einfach:
Unternehmenskrisen sollen erkannt werden, bevor aus einem Risiko eine existenzielle Krise entsteht.
Was steht eigentlich in § 1 StaRUG?
§ 1 StaRUG trägt die Überschrift:
„Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern“
Vereinfacht gesagt müssen die Geschäftsleiter der erfassten Unternehmen fortlaufend beobachten, ob Entwicklungen entstehen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können.
Werden entsprechende Entwicklungen erkannt, müssen geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Soweit Überwachungsorgane vorhanden sind, bestehen darüber hinaus entsprechende Informations- und Einbindungspflichten.
Damit geht es nicht erst um die Situation, in der ein Unternehmen bereits zahlungsunfähig oder überschuldet ist.
Die Idee beginnt deutlich früher.
Es geht darum, Entwicklungen zu erkennen, aus denen später eine ernsthafte Unternehmenskrise entstehen könnte.
Wichtig ist dabei:
Nicht jedes unternehmerische Risiko ist automatisch eine bestandsgefährdende Entwicklung im Sinne des StaRUG.
Entscheidend ist vielmehr, ob eine Entwicklung – allein oder im Zusammenspiel mit anderen Faktoren – geeignet ist, den Fortbestand des Unternehmens ernsthaft zu gefährden.
Für welche Unternehmen ist § 1 StaRUG relevant?
Die gesetzliche Regelung betrifft die Geschäftsleiter juristischer Personen und wird durch § 1 Abs. 2 StaRUG auf bestimmte rechtsfähige Personengesellschaften erweitert.
Damit ist das Thema insbesondere für typische haftungsbeschränkte Unternehmensstrukturen relevant, beispielsweise:
- GmbH
- UG (haftungsbeschränkt)
- Aktiengesellschaft
- bestimmte rechtsfähige Personengesellschaften
Welche gesetzlichen Pflichten im konkreten Einzelfall bestehen, sollte insbesondere bei komplexeren Gesellschaftsstrukturen rechtlich geprüft werden.
Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist das Thema Krisenfrüherkennung jedoch von großer praktischer Bedeutung.
Denn Krisenfrüherkennung ist kein Thema, das ausschließlich große Konzerne betrifft.
Im Gegenteil.
Ein mittelständisches Unternehmen kann wesentlich empfindlicher auf einzelne Ereignisse reagieren.
Der Ausfall eines großen Kunden, einer Schlüsselperson oder eines wichtigen IT-Systems kann bei einem Unternehmen mit 30 Mitarbeitern eine völlig andere Wirkung haben als bei einem Konzern mit mehreren Tausend Beschäftigten.
Bedeutet StaRUG, dass jedes Unternehmen ein kompliziertes Risikomanagementsystem braucht?
Nein.
§ 1 StaRUG schreibt nicht vor, dass jedes Unternehmen dieselbe Software, dieselben Kennzahlen oder ein identisches Risikomanagementsystem einsetzen muss.
Das wäre bei völlig unterschiedlichen Unternehmensgrößen und Geschäftsmodellen auch kaum sinnvoll.
Ein Handwerksunternehmen mit zehn Mitarbeitern benötigt eine andere Struktur als eine Unternehmensgruppe mit mehreren Gesellschaften und mehreren hundert Mitarbeitern.
Entscheidend ist vielmehr, dass die Geschäftsleitung in der Lage ist, Entwicklungen zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können.
Das System muss also zum Unternehmen passen.
Dabei spielen unter anderem eine Rolle:
- Unternehmensgröße
- Branche
- Geschäftsmodell
- Finanzierung
- Kundenstruktur
- Lieferantenstruktur
- Mitarbeiter
- IT-Abhängigkeit
- vorhandene Kontroll- und Berichtssysteme
- wirtschaftliche Situation
Die Frage lautet deshalb nicht:
„Welche Software verlangt StaRUG?“
Sondern:
„Wie stellen wir sicher, dass relevante Risiken rechtzeitig erkannt, bewertet und bearbeitet werden?“
Krisenfrüherkennung bedeutet mehr als einen Blick auf das Bankkonto
Ein häufiger Fehler wäre, Krisenfrüherkennung ausschließlich mit Liquidität gleichzusetzen.
Natürlich ist Liquidität eines der wichtigsten Themen.
Ein Unternehmen muss wissen, ob es seine Verpflichtungen heute und in Zukunft erfüllen kann.
Aber eine Krise kann wesentlich früher beginnen.
Zum Beispiel durch:
- Verlust eines Großkunden
- sinkende Auftragseingänge
- sinkende Margen
- steigende Kosten
- hohe Forderungsausfälle
- Verlust von Schlüsselmitarbeitern
- Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten
- Cyberangriffe
- IT-Ausfälle
- Produktionsprobleme
- rechtliche Auseinandersetzungen
- hohe Haftungsrisiken
- fehlende Nachfolgeplanung
- Veränderungen im Markt
- neue Wettbewerber
- regulatorische Veränderungen
Viele dieser Risiken wirken sich erst später unmittelbar auf die Liquidität aus.
Deshalb ist eine funktionierende Krisenfrüherkennung mehr als eine reine Betrachtung vergangener Geschäftszahlen.
Der Jahresabschluss zeigt die Vergangenheit – Risikomanagement muss nach vorne schauen
Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen sind wichtig.
Sie haben aber eine natürliche Grenze:
Sie zeigen in erster Linie, was bereits passiert ist.
Für eine Krisenfrüherkennung muss die Geschäftsleitung zusätzlich nach vorne schauen.
Welche Umsätze sind realistisch?
Welche Kosten entwickeln sich?
Welche Forderungen sind offen?
Welche Investitionen stehen an?
Wie entwickelt sich die Liquidität?
Welche Risiken könnten diese Planung verändern?
Und was passiert, wenn mehrere negative Entwicklungen gleichzeitig eintreten?
Gerade eine fortlaufende Finanz- und Liquiditätsplanung kann deshalb ein zentraler Bestandteil einer funktionierenden Krisenfrüherkennung sein.
Aber auch sie sollte nicht isoliert betrachtet werden.
Denn Zahlen erklären häufig erst dann etwas, wenn man versteht, warum sie sich verändern.
Welche Warnsignale können auf eine Unternehmenskrise hindeuten?
Nicht jedes Warnsignal bedeutet automatisch, dass ein Unternehmen in einer Krise steckt.
Mehrere Entwicklungen gemeinsam sollten jedoch aufmerksam machen.
Finanzielle Warnsignale
Beispielsweise:
- Liquiditätsreserven werden geringer
- Kontokorrentlinien werden dauerhaft stark beansprucht
- Forderungen werden später bezahlt
- Kunden zahlen zunehmend verspätet
- Umsatz und Marge sinken gleichzeitig
- Steuer- oder Sozialversicherungszahlungen werden schwieriger
- notwendige Investitionen werden wiederholt verschoben
- Finanzierungskosten steigen erheblich
Warnsignale im Vertrieb und Markt
Zum Beispiel:
- Auftragseingänge gehen zurück
- ein Großkunde reduziert sein Geschäft
- starke Abhängigkeit von wenigen Kunden
- Preiserhöhungen lassen sich nicht mehr durchsetzen
- Wettbewerber gewinnen Marktanteile
- wichtige Produkte oder Leistungen verlieren an Nachfrage
Warnsignale beim Personal
Auch Personalentwicklungen können Frühindikatoren sein:
- Schlüsselpersonen kündigen
- Krankenstand steigt
- Fluktuation nimmt zu
- offene Stellen können dauerhaft nicht besetzt werden
- Know-how konzentriert sich auf einzelne Mitarbeiter
- Überlastung wichtiger Mitarbeiter nimmt zu
Operative Warnsignale
Dazu können gehören:
- Produktionsausfälle
- Qualitätsprobleme
- steigende Reklamationen
- Lieferengpässe
- hohe Abhängigkeit von einem Lieferanten
- fehlende Notfallpläne
- Maschinen- oder Systemausfälle
Cyber- und IT-Warnsignale
Gerade die IT-Abhängigkeit wird bei der wirtschaftlichen Risikoanalyse häufig unterschätzt.
Relevant können beispielsweise sein:
- veraltete Systeme
- unzureichende Backup-Strukturen
- hohe Cloud-Abhängigkeit
- fehlende Notfallplanung
- fehlende Vertretungs- und Zugriffskonzepte
- zunehmende Cybervorfälle
- Abhängigkeit von einzelnen IT-Dienstleistern
Ein IT-Ausfall kann heute innerhalb kurzer Zeit zu einem erheblichen Betriebsunterbrechungsrisiko werden.
Welche Kennzahlen und Entwicklungen könnten regelmäßig überwacht werden?
Ein funktionierendes Frühwarnsystem muss individuell zum Unternehmen passen.
Trotzdem gibt es verschiedene Kennzahlen und Entwicklungen, die für viele Unternehmen interessant sein können.
Dazu gehören beispielsweise:
- aktuelle und vorausschauende Liquidität
- Plan-/Ist-Abweichungen bei Umsatz und Ergebnis
- Auftragseingang
- Auftragsbestand
- offene Forderungen
- Zahlungsverhalten wichtiger Kunden
- Kundenkonzentration
- Entwicklung der Kostenstruktur
- Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten
- Personal- und Schlüsselpersonenrisiken
- IT-Verfügbarkeit
- Cybervorfälle
- wesentliche Rechtsstreitigkeiten oder Haftungsfälle
- Veränderungen bei Finanzierungen und Kreditlinien
Entscheidend ist nicht, möglichst viele Kennzahlen zu sammeln.
Entscheidend ist, die für das eigene Geschäftsmodell relevanten Entwicklungen zu kennen und Veränderungen rechtzeitig wahrzunehmen.
Welche Kennzahlen tatsächlich relevant sind, hängt deshalb immer von der individuellen Unternehmens- und Risikosituation ab.
Das eigentliche Problem sind häufig nicht einzelne Risiken
Ein Unternehmen kann viele einzelne Risiken problemlos verkraften.
Gefährlich wird häufig die Kombination.
Ein Beispiel:
Ein wichtiger Kunde fällt weg.
Gleichzeitig steigen die Personalkosten.
Dann verzögert sich eine größere Forderung.
Zusätzlich entsteht ein IT-Ausfall, durch den mehrere Tage nicht gearbeitet werden kann.
Jedes dieser Ereignisse könnte einzeln möglicherweise beherrschbar sein.
Zusammen können sie eine völlig andere wirtschaftliche Wirkung entfalten.
Deshalb reicht es beim Risikomanagement nicht, Risiken lediglich auf einer Liste zu sammeln.
Es muss bewertet werden:
Welche Wirkung können sie haben?
Wie wahrscheinlich sind sie?
Und was passiert, wenn mehrere Risiken gleichzeitig eintreten?
Vom Risiko zur Gegenmaßnahme
Das Erkennen eines Risikos ist nur der erste Schritt.
§ 1 StaRUG verlangt bei erkannten bestandsgefährdenden Entwicklungen auch geeignete Gegenmaßnahmen.
Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Risiko ab.
Möglichkeiten können beispielsweise sein:
- Kosten reduzieren
- Liquidität sichern
- Finanzierung neu ordnen
- Kundenabhängigkeiten reduzieren
- Lieferanten diversifizieren
- Vertretungsregelungen schaffen
- Prozesse verändern
- IT-Sicherheit erhöhen
- Notfallkonzepte entwickeln
- Verträge überprüfen
- Versicherungen anpassen
- externe Spezialisten einbinden
Und genau hier zeigt sich auch, warum StaRUG kein reines Versicherungsthema ist.
Eine Versicherung kann bestimmte finanzielle Risiken übertragen.
Sie kann aber beispielsweise keine schlechte Liquiditätsplanung, fehlende Unternehmensstrategie oder extreme Abhängigkeit von einem einzigen Großkunden lösen.
Welche Rolle spielen Versicherungen bei StaRUG und Krisenfrüherkennung?
Versicherungen können einen wichtigen Bestandteil des Risikomanagements darstellen.
Sie sind aber nur ein Baustein.
Zunächst muss die Frage beantwortet werden:
Welche Risiken können das Unternehmen wirtschaftlich erheblich treffen?
Erst danach lässt sich beurteilen, welche davon sinnvoll versichert werden können.
Beispiele können sein:
- Betriebshaftpflicht
- Vermögensschadenhaftpflicht
- Cyberversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- D&O-Versicherung
- Vertrauensschadenversicherung
- Rechtsschutz
- Absicherung wichtiger Schlüsselpersonen
Entscheidend bleibt aber:
Nicht jedes Risiko lässt sich versichern.
Und selbst eine vorhandene Versicherung hilft nur dann, wenn sie das tatsächliche Risiko auch ausreichend abbildet.
Genau deshalb beginnt mein Ansatz im Maklerbüro Schricker nicht mit einem Produktvergleich.
Er beginnt mit der Betrachtung des Unternehmens.
Mehr dazu: Risikomanagement für Unternehmen in Halle (Saale) – Risiken erkennen, bevor sie zur Krise werden.
Welche Verbindung besteht zwischen StaRUG und DIN 77235?
Eine strukturierte Basis für die Betrachtung finanzieller und betrieblicher Risiken kann die DIN 77235 bieten.
Die DIN 77235 beschreibt ein standardisiertes Verfahren zur Basis-Finanz- und Risikoanalyse für Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Damit können verschiedene finanzielle Themen und Risikobereiche strukturiert aufgenommen, eingeordnet und priorisiert werden.
Wichtig ist dabei:
Eine Analyse nach DIN 77235 ist nicht automatisch ein vollständiges Krisenfrüherkennungs- oder Risikomanagementsystem nach StaRUG.
Sie kann jedoch helfen, Risiken und Handlungsfelder systematisch sichtbar zu machen und damit eine wichtige Grundlage für die weitere Betrachtung schaffen.
Gerade deshalb verbinde ich in meiner Unternehmensberatung die strukturierte Finanz- und Risikoanalyse mit einer weitergehenden Betrachtung der tatsächlichen Unternehmensrisiken.
Was sollte ein Unternehmen zur Krisenfrüherkennung mindestens im Blick haben?
Eine allgemeingültige Checkliste kann ein individuelles System nicht ersetzen.
Als Orientierung sollten Unternehmen jedoch zumindest folgende Fragen beantworten können:
1. Wie entwickelt sich unsere Liquidität?
Nicht nur heute, sondern vorausschauend.
2. Welche Risiken können unsere Umsätze erheblich beeinflussen?
Zum Beispiel Kundenabhängigkeiten, Marktentwicklungen oder Produktionsausfälle.
3. Von welchen Personen sind wir besonders abhängig?
Was passiert beim langfristigen Ausfall?
4. Von welchen Lieferanten und Dienstleistern sind wir abhängig?
Existieren kurzfristig Alternativen?
5. Welche IT-Systeme sind geschäftskritisch?
Wie lange kann das Unternehmen ohne diese Systeme arbeiten?
6. Welche Haftungsrisiken bestehen?
Sind Tätigkeiten, Prozesse und Vertragsverhältnisse aktuell korrekt abgebildet?
7. Welche Risiken sind bereits abgesichert?
Und passen die bestehenden Versicherungen noch zum heutigen Unternehmen?
8. Welche Risiken können wir selbst tragen?
Nicht jedes Risiko muss übertragen werden.
9. Welche Maßnahmen wurden für wesentliche Risiken festgelegt?
Risikoerkennung ohne Maßnahmen bringt wenig.
10. Wie wird die Entwicklung regelmäßig überwacht und dokumentiert?
Denn Krisenfrüherkennung ist kein einmaliges Projekt.
Dokumentation: Warum sie für Geschäftsführer wichtig ist
Ein weiterer Punkt wird häufig unterschätzt:
Nicht nur die Analyse selbst ist wichtig.
Auch nachvollziehbare Prozesse und Dokumentation können eine wesentliche Rolle spielen.
Welche Risiken wurden erkannt?
Wie wurden sie bewertet?
Welche Maßnahmen wurden beschlossen?
Wer ist verantwortlich?
Wann wird überprüft, ob die Maßnahme funktioniert?
Was hat sich seit der letzten Analyse verändert?
Ein dokumentierter Prozess schafft Transparenz innerhalb des Unternehmens.
Er verhindert außerdem, dass wichtiges Risikowissen und wesentliche Entscheidungen ausschließlich im Kopf einzelner Personen vorhanden sind.
Gerade bei wachsenden Unternehmen wird dieser Punkt zunehmend wichtig.
StaRUG ist kein Thema nur für Unternehmen in der Krise
Das ist wahrscheinlich eines der größten Missverständnisse.
Wer „StaRUG“ hört, denkt häufig an Restrukturierung, Insolvenz oder Unternehmenssanierung.
Das Gesetz enthält zwar einen umfangreichen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen.
§ 1 setzt aber bewusst früher an.
Krisenfrüherkennung soll gerade dazu beitragen, Probleme zu erkennen, solange noch ausreichend Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Deshalb sollte sich auch ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen mit seinen wesentlichen Risiken und möglichen Frühwarnindikatoren beschäftigen.
Denn der beste Zeitpunkt, Risiken zu analysieren, ist nicht mitten in der Krise.
Der beste Zeitpunkt ist, solange ausreichend Handlungsspielraum vorhanden ist.
Wie kann eine strukturierte Betrachtung beim Maklerbüro Schricker aussehen?
Im Mittelpunkt steht zunächst nicht die Frage, welche Versicherung abgeschlossen werden soll.
Wir beginnen mit dem Unternehmen selbst.
Schritt 1: Unternehmenssituation erfassen
Unter anderem:
- Geschäftsmodell
- Umsatz
- Mitarbeiter
- Unternehmensstruktur
- Standorte
- Kunden
- Lieferanten
- Schlüsselpersonen
- IT
- Finanzierung
- bestehende Versicherungen
Schritt 2: Risiken identifizieren
Welche finanziellen, operativen und versicherungstechnischen Risiken bestehen?
Schritt 3: Risiken priorisieren
Welche Risiken sind beherrschbar?
Welche können erhebliche wirtschaftliche Folgen verursachen?
Welche könnten im ungünstigsten Fall sogar den Fortbestand gefährden?
Schritt 4: Handlungsbedarf ableiten
Welche Risiken können reduziert werden?
Wo sind organisatorische Maßnahmen notwendig?
Welche Risiken können selbst getragen werden?
Welche sollten übertragen werden?
Schritt 5: Versicherungsschutz überprüfen
Erst anschließend wird geprüft, ob der bestehende Versicherungsschutz zu den tatsächlich festgestellten Risiken passt.
Bei weitergehenden rechtlichen, steuerlichen, insolvenzrechtlichen oder spezialisierten StaRUG-Fragestellungen können zusätzlich entsprechende Fachkollegen und Partner aus meinem Netzwerk eingebunden werden.
Risikomanagement und StaRUG in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt und bundesweit
Mit dem Maklerbüro Schricker begleite ich Unternehmen bei der strukturierten Betrachtung ihrer finanziellen und betrieblichen Risiken sowie bei der anschließenden Prüfung des bestehenden Versicherungsschutzes.
Regional liegt mein Schwerpunkt auf Halle (Saale), dem Saalekreis und Sachsen-Anhalt.
Eine Zusammenarbeit ist durch digitale Analyse- und Beratungsmöglichkeiten jedoch auch bundesweit möglich.
Dabei geht es nicht darum, aus jedem Risiko automatisch einen Versicherungsvertrag zu machen.
Es geht darum, zuerst Klarheit zu schaffen:
Welche Risiken gibt es?
Welche davon sind wesentlich?
Welche Entwicklungen sollten fortlaufend beobachtet werden?
Und welche konkreten Maßnahmen sind sinnvoll?
Häufige Fragen zu § 1 StaRUG und Krisenfrüherkennung
Geschäftsleiter der vom Gesetz erfassten Unternehmen müssen fortlaufend Entwicklungen beobachten, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können.
Werden solche Entwicklungen erkannt, sind geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Soweit entsprechende Überwachungsorgane bestehen, sieht § 1 StaRUG zudem Informations- beziehungsweise Einbindungspflichten vor.
§ 1 StaRUG knüpft nicht pauschal an eine bestimmte Mitarbeiterzahl oder Umsatzgröße an.
Entscheidend sind insbesondere Rechtsform und gesetzlicher Anwendungsbereich.
Wie umfangreich ein sinnvolles Krisenfrüherkennungs- und Risikomanagement ausgestaltet sein sollte, hängt dagegen stark von Größe, Struktur, Geschäftsmodell und Risikosituation des jeweiligen Unternehmens ab.
Nein.
§ 1 StaRUG schreibt kein bestimmtes Programm und keine bestimmte technische Lösung vor.
Entscheidend ist, dass bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend erkannt und bei deren Erkennen geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.
§ 1 StaRUG selbst schreibt keinen festen Planungszeitraum von 24 Monaten vor.
Die häufig genannten 24 Monate haben jedoch einen wichtigen rechtlichen Hintergrund: Nach § 18 Abs. 2 Insolvenzordnung wird bei der Prüfung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit in aller Regel ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde gelegt.
Für die Krisenfrüherkennung ist dieser Zeitraum deshalb von erheblicher Bedeutung. Schließlich soll ein Frühwarnsystem Entwicklungen rechtzeitig sichtbar machen, die später den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.
In der Praxis empfiehlt sich daher eine rollierende und vorausschauende Unternehmens- und Liquiditätsplanung, deren Planungshorizont sich an Größe, Geschäftsmodell und Risikosituation des Unternehmens orientiert. Je nach Ansatz werden mindestens zwölf Monate bis hin zu 18 oder 24 Monaten betrachtet; gerade mit Blick auf die drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO sind 24 Monate ein sinnvoller Orientierungshorizont.
Wichtig ist dabei: Es geht nicht darum, für den 24. Monat eine Scheingenauigkeit zu erzeugen. Je weiter die Planung in die Zukunft reicht, desto gröber können naturgemäß die Annahmen werden. Entscheidend ist, mögliche Liquiditätsengpässe und andere bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig erkennen zu können.
Eine reine Liquiditätsliste allein reicht dabei nicht zwingend aus. Sinnvoll ist eine Planung, die wirtschaftliche Entwicklung, Ergebnis, Liquidität und wesentliche Unternehmensrisiken miteinander verbindet und regelmäßig aktualisiert wird.
Eine BWA kann wichtige Informationen liefern.
Sie blickt jedoch überwiegend auf bereits eingetretene wirtschaftliche Entwicklungen.
Für eine Krisenfrüherkennung braucht es zusätzlich eine vorausschauende Betrachtung von Liquidität, Geschäftsentwicklung und relevanten Unternehmensrisiken.
Eine starre allgemeine Schwelle nennt § 1 StaRUG hierfür nicht.
Entscheidend ist die konkrete Situation des Unternehmens und die Frage, ob eine Entwicklung geeignet ist, den Fortbestand des Unternehmens zu gefährden.
Dabei sollte nicht ausschließlich ein einzelnes Risiko isoliert betrachtet werden.
Auch mehrere für sich genommen beherrschbare Entwicklungen können in ihrer Kombination eine erheblich größere Wirkung entfalten.
Nein.
Die DIN 77235 ist ein standardisiertes Verfahren für eine Basis-Finanz- und Risikoanalyse.
Sie kann eine wertvolle Grundlage schaffen, ersetzt aber nicht automatisch ein individuell auf das Unternehmen zugeschnittenes Krisenfrüherkennungs- oder Risikomanagementsystem.
Nur mittelbar.
Versicherungen können bestimmte Unternehmensrisiken finanziell übertragen.
StaRUG beziehungsweise die Krisenfrüherkennung beschäftigt sich jedoch wesentlich umfassender mit der frühzeitigen Erkennung relevanter Entwicklungen und geeigneten Gegenmaßnahmen.
Deshalb sollte Versicherungsmanagement immer als Bestandteil eines größeren Risikomanagements betrachtet werden.
Krisenfrüherkennung ist kein einmaliger Vorgang.
Wie häufig Kennzahlen, Risiken und Maßnahmen überprüft werden sollten, hängt von der jeweiligen Unternehmens- und Risikosituation ab.
Je dynamischer sich Geschäftsmodell, Liquidität, Markt oder Risiken entwickeln, desto enger sollte auch die Überwachung erfolgen.
Die wichtigste Frage lautet nicht: Ist mein Unternehmen heute gesund?
Viel wichtiger ist:
Welche Entwicklungen könnten dafür sorgen, dass es morgen nicht mehr so ist?
Genau darum geht es bei Krisenfrüherkennung.
Nicht um Panik.
Nicht um Insolvenzberatung bei einem gesunden Unternehmen.
Und auch nicht darum, aus jeder theoretischen Gefahr ein kompliziertes Risikomanagementsystem zu machen.
Es geht darum, wesentliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und genügend Zeit zu haben, darauf zu reagieren.
Für mich ist das einer der wichtigsten Unterschiede zwischen reiner Versicherungsverwaltung und echtem Risikomanagement.
Versicherungen beschäftigen sich häufig mit der finanziellen Folge eines eingetretenen Ereignisses. Risikomanagement beschäftigt sich bereits mit der Frage, wie dieses Ereignis das Unternehmen überhaupt treffen kann.
Wenn Sie wissen möchten, welche wesentlichen Risiken in Ihrem Unternehmen bestehen und wie gut diese heute erkannt, bewertet und abgesichert sind, kann eine strukturierte Bestandsaufnahme der erste sinnvolle Schritt sein.
Maklerbüro Schricker – Versicherung und Risikomanagement für Unternehmen in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt und bundesweit.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer-, Insolvenz- oder Unternehmenssanierungsberatung dar. Bei entsprechenden Fragestellungen werden geeignete Fachberater und Spezialisten eingebunden.
Über den Autor
Andreas Schricker ist unabhängiger Versicherungsmakler und seit 2007 in der Finanz- und Versicherungsbranche tätig. Seit 2012 berät er Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen.
Im Unternehmensbereich liegen seine Schwerpunkte auf der strukturierten Analyse betrieblicher Risiken, der Beratung nach DIN 77235 sowie der Entwicklung individueller Versicherungs- und Absicherungskonzepte.
Sein Beratungsansatz:
Nicht entscheidend ist, ob eine Police vorhanden ist. Entscheidend ist, ob das tatsächliche Risiko darin versichert ist.
Andreas Schricker berät Unternehmen in Halle (Saale), dem Saalekreis, Sachsen-Anhalt und bundesweit.
