Riester Reform 2027

Altersvorsorgedepot 2027

Was jetzt wirklich feststeht – Fakten statt Spekulationen

Stand: 7. Oktober 2026

Seit meinem ersten Beitrag zur Riester-Reform 2027 hat sich entscheidend etwas verändert:

Damals wurde über die Reform noch diskutiert. Heute ist der gesetzliche Rahmen beschlossen.

Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 26. Mai 2026 ausgefertigt und am 29. Mai 2026 verkündet. Wesentliche Regelungen der neuen Produktwelt gelten ab dem 1. Januar 2027.

Damit können wir inzwischen sehr klar zwischen drei Dingen unterscheiden:

Was gesetzlich feststeht.

Was von der persönlichen Situation des Kunden abhängt.

Und:

Was erst beurteilt werden kann, wenn die konkreten Produkte der Anbieter vollständig vorliegen.

Genau diese Trennung halte ich derzeit für besonders wichtig.

Denn rund um Riester, das neue Altersvorsorgedepot und die staatliche Förderung kursieren bereits zahlreiche Aussagen.

Manche sind richtig.

Manche sind verkürzt.

Und manche sind schlicht falsch.

Deshalb geht es in diesem Beitrag nicht darum, ein bestimmtes Produkt zu verkaufen.

Es geht um Fakten.


Faktencheck: Was stimmt – und was stimmt nicht?

„Mein Riester-Vertrag endet zum 31. Dezember 2026.“

Falsch.

Für bestehende Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden beziehungsweise noch abgeschlossen werden, gilt Bestandsschutz.

Der bestehende Vertrag kann grundsätzlich weitergeführt werden.


„Meine bisher erhaltenen Zulagen sind ab 2027 weg.“

Falsch.

Die Reform führt nicht dazu, dass bisher erhaltene Zulagen automatisch verloren gehen.

Auch eine ordnungsgemäße Übertragung auf einen neuen förderfähigen Altersvorsorgevertrag kann grundsätzlich ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung erfolgen.


„Ich muss meinen bestehenden Riester-Vertrag wechseln.“

Falsch.

Es gibt keine gesetzliche Wechselpflicht.

Ein bestehender Vertrag kann weiterhin mit der bisherigen Förderung fortgeführt werden.


„Ich kann meinen alten Vertrag behalten und trotzdem in die neue Förderung wechseln.“

Richtig.

Genau diese Möglichkeit ist vorgesehen.

Der bestehende Vertrag kann grundsätzlich bestehen bleiben, während für die Zukunft in die neue Fördersystematik gewechselt wird.

Wichtig:

Der Wechsel in die neue Förderung sollte vorher geprüft werden. Ein späterer Wechsel zurück in die bisherige Riester-Förderung ist nicht vorgesehen.


„Das Altersvorsorgedepot ist einfach ein ETF-Sparplan mit staatlichem Zuschuss.“

Falsch beziehungsweise stark verkürzt.

Im Altersvorsorgedepot können unter anderem ETFs und Fonds eingesetzt werden.

Es handelt sich aber weiterhin um einen zertifizierten und staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag mit entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Ein frei verfügbares ETF-Depot und ein Altersvorsorgedepot sind deshalb zwei unterschiedliche Instrumente.


„Wenn ein Altersvorsorgedepot staatlich zertifiziert ist, ist es automatisch ein gutes Produkt.“

Falsch.

Das ist ein besonders wichtiger Punkt.

Die Zertifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern bestätigt grundsätzlich, dass das Vertragsmuster die gesetzlichen Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllt.

Das BZSt prüft ausdrücklich nicht, ob:

  • das Produkt wirtschaftlich sinnvoll ist,
  • die Zusagen des Anbieters wirtschaftlich erfüllbar sind oder
  • die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.

Eine Zertifizierung ist deshalb kein wirtschaftliches Qualitätssiegel und keine Produktempfehlung.


„Ab dem 1. Januar 2027 muss ich sofort handeln.“

Falsch.

Ab dem 1. Januar entstehen neue Möglichkeiten.

Daraus entsteht aber kein Zwang, am ersten Tag des Jahres einen bestehenden Vertrag zu verändern.

Eine Entscheidung sollte getroffen werden, wenn die benötigten Vertrags- und Produktdaten vorliegen und ein belastbarer Vergleich möglich ist.


Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Das ist für Millionen bestehende Riester-Sparer vermutlich die wichtigste Frage.

Die Antwort ist zunächst einfach:

Der Vertrag bleibt bestehen.

Für Altverträge besteht Bestandsschutz.

Damit gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten.

Möglichkeit 1: Alten Vertrag unverändert weiterführen

Das kann sinnvoll sein, wenn ein Vertrag beispielsweise:

  • interessante Garantien besitzt,
  • gute Rechnungsgrundlagen aufweist,
  • einen guten garantierten Rentenfaktor enthält,
  • geringe laufende Kosten hat,
  • bereits vollständig mit Abschlusskosten belastet wurde,
  • eine interessante Förderkonstellation besitzt
  • oder nur noch eine überschaubare Restlaufzeit hat.

Ein alter Vertrag ist nicht deshalb schlecht, weil neue Produkte auf den Markt kommen.


Möglichkeit 2: Alten Vertrag behalten und neue Förderung nutzen

Auch diese Variante ist gesetzlich vorgesehen.

Damit kann möglicherweise eine interessante Kombination entstehen:

alte Vertragskonditionen + neue Förderlogik.

Ob dies tatsächlich besser ist, hängt allerdings vom jeweiligen Vertrag und der persönlichen Förderkonstellation ab.

Und noch einmal wichtig:

Wer in die neue Förderung gewechselt ist, kann nicht wieder zurück in die bisherige Förderung wechseln.

Deshalb sollte auch dieser Schritt vorher berechnet werden.


Möglichkeit 3: Alten Vertrag stehen lassen und neue Vorsorge ergänzen

Auch das kann eine sinnvolle Lösung sein.

Es muss nicht immer heißen:

alt oder neu.

Manchmal kann es sinnvoll sein, bestimmte Vorteile eines bestehenden Vertrages zu erhalten und zukünftiges Sparen anders zu strukturieren.


Möglichkeit 4: Das geförderte Vermögen übertragen

Ein Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag ist grundsätzlich möglich, ohne dass deshalb automatisch die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss.

Mit der Übertragung gelten dann allerdings die Konditionen des neuen Vertrages.

Deshalb müssen vorher mindestens folgende Fragen beantwortet werden:

  • Welche Garantien gebe ich auf?
  • Welche Kosten entstehen?
  • Welche Renditechancen entstehen?
  • Welche Risiken entstehen?
  • Wie verändert sich meine Förderung?
  • Welche Auszahlungsoptionen erhalte ich?
  • Welche alten Vertragsrechte verliere ich?

Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich beurteilen, ob eine Übertragung sinnvoll ist.


Kündigung und Übertragung sind nicht dasselbe

Auch das sollte klar unterschieden werden.

Eine ordnungsgemäße Kapitalübertragung auf einen anderen förderfähigen Altersvorsorgevertrag ist etwas anderes als:

Vertrag kündigen und Geld privat auszahlen lassen.

Eine schädliche Verwendung kann weiterhin dazu führen, dass staatliche Zulagen und gegebenenfalls festgestellte steuerliche Vorteile zurückgezahlt werden müssen.

Deshalb sollte ein bestehender Vertrag niemals allein aufgrund einer Schlagzeile oder eines allgemeinen Tipps gekündigt werden.


Wie funktioniert die neue Förderung?

Die bisherige einkommensabhängige Mindesteigenbeitragsberechnung wird durch eine wesentlich einfachere beitragsbezogene Förderung ersetzt.

Für die ersten:

360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr

gibt es:

50 Cent Grundzulage je eingezahltem Euro.

Das ergibt maximal:

180 Euro Grundzulage.

Für weitere Eigenbeiträge bis insgesamt:

1.800 Euro pro Jahr

werden jeweils:

25 Cent Grundzulage je Euro

gewährt.

Dadurch ergibt sich eine maximale jährliche Grundzulage von:

540 Euro.

Der Mindestbeitrag für die Grundzulage beträgt grundsätzlich 120 Euro jährlich.

Damit entfällt insbesondere die bisher bekannte einkommensabhängige 4-Prozent-Logik für die neue Förderung.

Das macht die Förderung transparenter:

Eigenbeitrag → daraus unmittelbar ableitbare Zulage.


Zusätzlich: 200 Euro Berufseinsteigerbonus

Ein weiterer Punkt, der in vielen Übersichten untergeht:

Wer vor Vollendung des 25. Lebensjahres einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, erhält zusätzlich einen einmaligen:

Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Auch dieser Baustein ist Bestandteil der neuen Förderstruktur.

Gerade bei jungen Kunden sollte dieser Punkt in die Berechnung einbezogen werden.


Neue Kinderzulage: bis zu 300 Euro pro Kind

Auch die Kinderförderung wird verändert.

Für jeden Euro Eigenbeitrag können grundsätzlich bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro ebenfalls bis zu 300 Euro Kinderzulage gewährt werden.

Damit sind:

bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr

möglich.

Die bisherige Unterscheidung zwischen vor beziehungsweise nach 2008 geborenen Kindern entfällt.

Gerade bei Familien muss deshalb individuell verglichen werden:

Wie sieht meine Förderung heute aus – und wie würde sie ab 2027 aussehen?

Neue Förderung bedeutet nämlich auch hier nicht automatisch, dass jede einzelne Familie besser gestellt wird.


Wie viel kann maximal eingezahlt werden?

In einen neuen Altersvorsorgevertrag können grundsätzlich bis zu:

6.840 Euro jährlich

eingezahlt werden.

Davon werden bis zu:

1.800 Euro Eigenbeitrag

über die neue Zulagensystematik gefördert.

Damit muss immer zwischen:

möglichem Vertragsbeitrag

und

staatlich gefördertem Beitrag

unterschieden werden.


Auch Selbstständige erhalten neue Möglichkeiten

Eine wesentliche Erweiterung betrifft Selbstständige.

Künftig werden grundsätzlich auch bestimmte selbstständig Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder bestimmten selbstständigen Tätigkeiten sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unmittelbar in die Förderung einbezogen.

Damit wird das neue System insbesondere für viele:

  • Unternehmer,
  • Gewerbetreibende,
  • Freiberufler
  • und Angehörige berufsständischer Versorgungswerke

interessanter als die bisherige Riester-Systematik.

Trotzdem gilt auch hier:

Die staatlich geförderte Altersvorsorge sollte niemals isoliert betrachtet werden.

Bei Selbstständigen gehören unter anderem:

  • Liquidität,
  • freie Kapitalanlage,
  • Basisrente,
  • vorhandenes Vermögen,
  • Unternehmensvermögen,
  • steuerliche Situation,
  • Versorgungssystem
  • und gewünschte Flexibilität

in die Ruhestandsplanung.


Welche neuen Produkte wird es geben?

Grundsätzlich entstehen unterschiedliche Produktwelten.

1. Altersvorsorgedepot ohne Garantie

Hier kann auf eine Beitragsgarantie verzichtet werden.

Dadurch können stärker kapitalmarktorientierte Anlagen genutzt werden.

Das bedeutet:

größere Renditechancen – aber gleichzeitig Kapitalmarktrisiken.

Niemand garantiert, dass ein Depot zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Wert erreicht.

Das ist weder automatisch gut noch schlecht.

Es ist eine Frage von:

  • Laufzeit,
  • Risikobereitschaft,
  • finanzieller Situation
  • und Ruhestandsziel.

2. Garantieprodukte

Auch Garantieprodukte bleiben bestehen.

Vorgesehen sind Garantieniveaus von:

  • 80 Prozent
  • oder 100 Prozent

der entsprechenden eingezahlten Beträge zum Beginn der Auszahlungsphase.

Damit können sicherheitsorientierte Kunden weiterhin eine Garantie wählen.

Allerdings gilt auch zukünftig:

Je höher die Garantie, desto weniger Kapital kann typischerweise dauerhaft chancenorientiert investiert werden.


Das Standarddepot

Zusätzlich wird es ein standardisiertes Altersvorsorgedepot geben.

Dieses soll Kunden eine einfachere Lösung mit vorgegebenen Standardeinstellungen ermöglichen.

Ein wesentlicher Unterschied:

Die Effektivkosten des Standarddepots sind gesetzlich auf maximal 1,0 Prozent begrenzt.

Außerdem ist eine automatische Veränderung der Anlagestruktur vor dem Ruhestand vorgesehen, um das Risiko größerer Marktschwankungen unmittelbar vor Beginn der Auszahlungsphase zu reduzieren.

Aber auch hier gilt:

Eine Kostenobergrenze macht ein Produkt noch nicht automatisch zum besten Produkt.

Kosten sind wichtig.

Ebenso wichtig sind:

  • Anlagekonzept,
  • tatsächliche Kapitalanlage,
  • Flexibilität,
  • Service,
  • Risikosteuerung,
  • Auszahlungsbedingungen
  • und die persönliche Situation.

Ganz wichtig: Zertifiziert bedeutet nicht automatisch empfehlenswert

Dieser Punkt verdient eine eigene Überschrift.

Ab 2027 werden die neuen Verträge vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert.

Das ist Voraussetzung für die entsprechende steuerliche Förderung.

Die Zertifizierung bestätigt aber im Kern die Erfüllung der gesetzlichen Zertifizierungsvorgaben.

Das Bundeszentralamt für Steuern erklärt ausdrücklich, dass es dabei beispielsweise nicht prüft, ob das Produkt wirtschaftlich tragfähig ist oder ob die Anbieterzusage wirtschaftlich erfüllt werden kann.

Deshalb bleibt auch bei zertifizierten Produkten ein echter Produktvergleich notwendig.

Zertifizierung bedeutet Förderfähigkeit – nicht automatisch Qualität.


Wechselkosten werden stärker begrenzt

Auch beim späteren Anbieterwechsel gibt es neue Regeln.

Nach Ablauf von fünf Jahren seit Abschluss des Altersvorsorgevertrages muss der abgebende Anbieter einen Anbieterwechsel grundsätzlich ohne Wechselkosten ermöglichen.

Der neue Anbieter darf für die Annahme des übertragenen Kapitals maximal:

150 Euro Verwaltungspauschale

berechnen.

Ein Anbieterwechsel ist grundsätzlich auch zum Beginn der Auszahlungsphase möglich.

Das stärkt den Wettbewerb.

Trotzdem sollte bei jedem Wechsel geprüft werden, welche weiteren Kosten und Vertragsfolgen tatsächlich entstehen.


Wie funktioniert die Auszahlung im Ruhestand?

Auch hier wird das neue System flexibler.

Grundsätzlich stehen zwei unterschiedliche Wege zur Verfügung:

Lebenslange Leibrente

Die Zahlung erfolgt lebenslang.

Damit wird insbesondere das Risiko abgesichert, länger zu leben als erwartet.

Befristeter Auszahlungsplan

Alternativ kann ein Auszahlungsplan gewählt werden, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft.

Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist bei dieser Variante grundsätzlich vererbbar.

Nach Ablauf des Auszahlungsplans ist das dafür vorgesehene Kapital jedoch verbraucht und es erfolgen keine weiteren Zahlungen.

Damit unterscheiden sich beide Varianten fundamental.

Mehr Verfügbarkeit und Vererbbarkeit bedeutet nicht automatisch mehr Versorgungssicherheit.


Bis zu 30 Prozent Kapitalauszahlung möglich

Zu Beginn der Auszahlungsphase können grundsätzlich bis zu:

30 Prozent des vorhandenen Kapitals

außerhalb der laufenden monatlichen Leistungen förderunschädlich ausgezahlt werden.

Auch diese Möglichkeit gehört deshalb in eine spätere Auszahlungsplanung.


Wann kann die Auszahlung beginnen?

Der reguläre Beginn der Auszahlungsphase liegt grundsätzlich zwischen:

65 und 70 Jahren.

Ein früherer Beginn kann möglich sein, wenn beispielsweise bereits vorher eine gesetzliche Altersrente oder eine entsprechende Beamtenversorgung bezogen wird.

Damit sollte auch das gewünschte Ruhestandsalter von Anfang an berücksichtigt werden.


Was passiert steuerlich?

Auch das neue Altersvorsorgedepot ist nicht einfach „steuerfrei“.

Die grundlegende Systematik bleibt:

Förderung und steuerliche Begünstigung während der Ansparphase – nachgelagerte Besteuerung der geförderten Leistungen im Ruhestand.

Das ist ein entscheidender Unterschied zu einem freien ETF-Depot.

Ein staatlicher Zuschuss kommt mit Regeln.

Deshalb sollten bei einem Vergleich nicht nur:

Kosten und Rendite

betrachtet werden, sondern auch:

Förderung, Steuern, Verfügbarkeit und Auszahlung.


Wohn-Riester beziehungsweise Eigenheimförderung verschwindet nicht

Auch das ist inzwischen klarer als zum Zeitpunkt meines ersten Beitrags.

Die Eigenheimrenten-Förderung bleibt grundsätzlich Bestandteil des Systems.

Gefördertes Altersvorsorgevermögen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin für selbstgenutztes Wohneigentum beziehungsweise entsprechende begünstigte Maßnahmen genutzt werden.

Auch bestehende Wohn-Riester-Konstellationen sollten deshalb nicht aufgrund allgemeiner Aussagen vorschnell verändert werden.


Was ist aktuell noch nicht endgültig beurteilbar?

Hier ist im Oktober 2026 eine klare Trennung erforderlich.

Der gesetzliche Rahmen steht.

Aber:

Nicht alle konkreten Produkte stehen bereits vollständig fest.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat erst Ende September über die Zertifizierungsanträge für die ab dem 1. Januar 2027 förderfähigen Produkte informiert.

Damit befinden sich die Anbieter aktuell in der entscheidenden Phase der Produktumsetzung.

Für einen vollständigen Vergleich benötigen wir unter anderem:

  • endgültige Vertragsbedingungen,
  • Zertifizierungsnummer,
  • Produktinformationsblatt,
  • Effektivkosten,
  • Abschluss- und Vertriebskosten,
  • tatsächliche Fondsauswahl,
  • mögliche ETFs,
  • Umschichtungsregeln,
  • Garantien,
  • Auszahlungsbedingungen,
  • Wechselmöglichkeiten
  • und die konkrete technische Abwicklung von Altverträgen.

Produktankündigungen allein reichen dafür nicht.


Deshalb muss am 1. Januar 2027 niemand hektisch handeln

Der 1. Januar 2027 ist der Beginn der neuen Produktwelt.

Er ist aber kein gesetzlicher Kündigungstermin für bestehende Riester-Verträge.

Sind alle notwendigen Informationen vorhanden und ist die Entscheidung nachvollziehbar?

Selbstverständlich muss bei der späteren Gestaltung auch berücksichtigt werden, wie Beiträge und Förderung innerhalb des Kalenderjahres optimal genutzt werden können.

Aber:

Geschwindigkeit darf bei einer langfristigen Altersvorsorgeentscheidung nicht wichtiger sein als Qualität.


Warum ich jedem bestehenden Kunden eine Prüfung empfehlen würde

Nicht weil jeder wechseln sollte.

Sondern weil jeder wissen sollte, welche Möglichkeiten er besitzt.

Ich halte es für sinnvoll, bestehende Verträge einmal systematisch gegenüberzustellen:

Was habe ich heute?

  • Vertragsguthaben
  • Beiträge
  • Kosten
  • bisherige Zulagen
  • zukünftige Zulagen
  • Garantien
  • Rentenfaktor
  • Restlaufzeit
  • Kapitalanlage
  • Auszahlungsbedingungen

Was würde sich mit der neuen Förderung verändern?

  • Grundzulage
  • Kinderzulage
  • steuerlicher Vorteil
  • Eigenbeitrag
  • zukünftige Vertragsentwicklung

Was würde ein neues Produkt verändern?

  • Kosten
  • Renditechancen
  • Kapitalmarktrisiko
  • Garantien
  • Verfügbarkeit
  • Auszahlungsoptionen
  • Vererbungsoptionen
  • steuerliche Behandlung

Dann können unterschiedliche Szenarien nebeneinandergelegt werden.


Drei Varianten sollten mindestens verglichen werden

Aus meiner Sicht sollten bei einem bestehenden Riester-Kunden mindestens folgende Varianten geprüft werden:

Variante A

Bestehender Vertrag + bisherige Förderung

Variante B

Bestehender Vertrag + neue Förderung

Variante C

Neue Produktwelt + neue Förderung

Abhängig vom Vertrag und der persönlichen Situation können weitere Varianten sinnvoll sein.

Danach werden die Ergebnisse gegenübergestellt.

Nicht aufgrund eines Werbeversprechens.

Sondern anhand von Zahlen und Vertragsbedingungen.


Wer entscheidet anschließend?

Der Kunde.

Das ist für mich ein wesentlicher Bestandteil einer ordentlichen Beratung.

Meine Aufgabe besteht darin:

zu analysieren, zu vergleichen, zu berechnen und die Unterschiede verständlich darzustellen.

Danach sollte ein Kunde nachvollziehen können:

„Wenn ich nichts verändere, passiert Folgendes.“

„Wenn ich meine Förderung ändere, passiert Folgendes.“

„Wenn ich den Vertrag wechsle, passiert Folgendes.“

Und dann trifft der Kunde selbst die Entscheidung.


Mein Beratungsansatz

Ich beschäftige mich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit Altersvorsorge und Ruhestandsplanung.

Dabei wird nicht nur ein einzelner Vertrag betrachtet.

Entscheidend ist die gesamte Versorgungssituation.

Dazu gehören beispielsweise:

  • gesetzliche Rente oder Pension,
  • vorhandene private Altersvorsorge,
  • betriebliche Altersversorgung,
  • Vermögen,
  • gewünschter Lebensstandard im Ruhestand,
  • Inflation,
  • steuerliche Situation
  • und die persönliche Risikobereitschaft.

Bei Privatkunden arbeite ich dabei unter anderem mit einer strukturierten Analyse auf Grundlage der DIN 77230.

Zusätzlich bin ich in einem bundesweiten Beraterverzeichnis zum Thema Riester beziehungsweise neue geförderte Altersvorsorge als Ansprechpartner gelistet.

Entscheidend ist für mich aber nicht die Listung selbst.

Entscheidend ist:

Eine Empfehlung muss anhand der individuellen Daten des Kunden nachvollziehbar sein.


FAQ zum Altersvorsorgedepot 2027

Muss ich meinen Riester-Vertrag zum 31. Dezember 2026 kündigen?

Nein.
Bestehende Verträge genießen grundsätzlich Bestandsschutz.

Verliere ich 2027 meine bisherigen Zulagen?

Nein.
Die Reform führt nicht automatisch zum Verlust bisher erhaltener Förderung.

Kann ich meinen alten Vertrag einfach weiterführen?

Ja.
Bestehende Riester-Verträge können grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden.

Kann ich meinen alten Vertrag behalten und trotzdem die neue Förderung nutzen?

Grundsätzlich ja.
Der Wechsel in die neue Förderung sollte jedoch vorher berechnet werden, da ein späterer Wechsel zurück zur alten Förderung nicht vorgesehen ist.

Ist das neue Altersvorsorgedepot immer besser als Riester?

Nein.
Das hängt unter anderem von:
Altvertrag,
Kosten,
Garantien,
Alter,
Laufzeit,
Förderung,
familiärer Situation,
Risikobereitschaft
und Ruhestandsziel ab.

Ist das Altersvorsorgedepot besser als ein normaler ETF-Sparplan?

Auch das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Das Altersvorsorgedepot bietet staatliche Förderung und eine steuerlich begünstigte Ansparphase, ist dafür aber an die gesetzlichen Regeln der Altersvorsorge gebunden.
Ein freies ETF-Depot erhält diese Förderung nicht, bietet dafür grundsätzlich wesentlich mehr freie Verfügbarkeit.

Bedeutet eine staatliche Zertifizierung, dass das Produkt gut ist?

Nein.
Die Zertifizierung bestätigt die Einhaltung der gesetzlichen Zertifizierungsanforderungen.
Sie ist keine wirtschaftliche Produktempfehlung.

Kann ich weiterhin Wohn-Riester beziehungsweise Eigenheimförderung nutzen?

Grundsätzlich ja.
Die Eigenheimrenten-Förderung bleibt Bestandteil des Systems.

Können Selbstständige ab 2027 die neue Förderung nutzen?

Viele bisher nicht unmittelbar Riester-förderberechtigte Selbstständige werden künftig in den unmittelbar förderfähigen Personenkreis einbezogen.
Die konkrete Förderberechtigung muss aber auch hier individuell geprüft werden.

Was bekomme ich maximal an Grundzulage?

Bei entsprechendem Eigenbeitrag beträgt die neue maximale Grundzulage grundsätzlich 540 Euro jährlich.
Kinderzulagen und gegebenenfalls der einmalige Berufseinsteigerbonus kommen zusätzlich hinzu.

Muss ich im Januar 2027 sofort entscheiden?

Nein.
Es sollte entschieden werden, sobald ein belastbarer Vergleich der vorhandenen und neuen Möglichkeiten möglich ist.

Mein Fazit: Fakten statt Verkaufsdruck

Ich halte viele Bestandteile der Reform für sinnvoll.

Insbesondere:

  • die einfachere Förderung,
  • höhere Kapitalmarktchancen,
  • die Möglichkeit des Garantieverzichts,
  • weiterhin verfügbare Garantieprodukte,
  • neue Möglichkeiten für Selbstständige,
  • flexiblere Auszahlungen
  • und mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern.

Das bedeutet aber nicht:

Jeder sollte wechseln.

Und es bedeutet genauso wenig:

Jeder sollte seinen bisherigen Vertrag behalten.

Die einzig seriöse Antwort lautet:

Es muss individuell geprüft werden.

2027 ist deshalb für mich kein:

„Riester-Kündigungsjahr“.

Es ist vielmehr ein:

„Prüfjahr für die bestehende Altersvorsorge“.

Das Ziel sollte sein, dass ein Kunde anschließend schwarz auf weiß sagen kann:

Ich kenne meinen bestehenden Vertrag.

Ich kenne meine bisherige und meine neue Förderung.

Ich kenne die Vor- und Nachteile eines Wechsels.

Und ich habe mich bewusst für meine Lösung entschieden.

Genau darum geht es bei einer vernünftigen Ruhestandsplanung.


Du möchtest deinen bestehenden Vertrag prüfen lassen?

Wenn du bereits einen Riester-Vertrag besitzt oder wissen möchtest, ob die neue geförderte Altersvorsorge ab 2027 für dich interessant sein kann, können wir die vorhandene Situation strukturiert gegenüberstellen.

Dabei geht es nicht darum, zwangsläufig einen neuen Vertrag abzuschließen.

Es geht darum, Klarheit zu schaffen:

Was habe ich?

Was bekomme ich zukünftig?

Welche Alternative gibt es?

Und welche Variante passt zu meiner persönlichen Ruhestandsplanung?

Erst prüfen. Dann vergleichen. Dann entscheiden.